Vermieter dürfen Mietern nicht per Klausel im Mietvertrag vorschreiben, dass der Unterzeichner eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung abzuschließen habe.
„So eine Klausel ist unwirksam, denn sie kommt für Mieter überraschend: Versicherungsrechtliches hat in einem Mietvertrag nichts zu suchen“, sagte Hermann-Josef Wüstefeld, Rechtsanwalt beim Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin, gegenüber dpa. Der zweite Grund sei, dass sich für Mieter aus der bloßen Vorschrift nicht erschließe, welche finanziellen Belastungen sich aus einem Abschluss möglicherweise zusätzlich zur Miete ergeben. Hintergrund solcher Klauseln ist nach Einschätzung des Experten, dass Vermieter im Schadensfall nicht auf Kosten sitzen bleiben wollen. „Wenn sie zum Beispiel mitvermietetes Mobiliar beschädigen, springt ihre Haftpflichtversicherung ein.“ Auch wenn die Klausel unwirksam ist - eine private Haftpflichtpolice sollten Mieter ohnehin haben. Denn wenn Mietern etwa die Waschmaschine ausläuft und Wohnungen im Stockwerk darunter beschädigt werden, könne schnell der finanzielle Ruin drohen. Die Leistung aus einer Haftpflichtversicherung sei dann existenziell wichtig. „Ob der Hausrat versichert werden muss, muss allerdings jeder selbst wissen“, sagte Wüstefeld. Denn wird Eigentum des Vermieters gestohlen, sei das ohnehin ein Fall für die Haftpflicht.
Quelle: Haufe Verlag